Sage Handwerk eRechnung
Pflicht zur e-Rechnung (XRechnung):
Rechnungen ab einer Höhe von 1.000 EUR müssen zukünftig in elektronischer Form an öffentliche Auftraggeber übermittelt werden. Dabei besteht die Pflicht zur Annahme elektronischer Rechnungen für Bundesministerien und die Verfassungsorgane bereits seit dem 27.11.2018. Schon Ende 2019 folgten alle übrigen Bundesstellen, danach alle weiteren öffentlichen Auftraggeber, auch auf Landes- und kommunaler Ebene. Ab dem 27. November 2020 tritt ergänzend für alle Lieferanten an den Bund die Verpflichtung in Kraft, Rechnungen nach bestimmten Formatvorgaben (XRechnung) bei den Bundesbehörden elektronisch einzureichen. Ansonsten werden diese abgelehnt. Die XRechnung wird hauptsächlich für die
Zusammenarbeit mit Behörden und Verwaltungsorganen eingesetzt werden.
Aktuell bzw seit mehreren Jahren arbeiten unsere Kunden bzgl. XRechnung mit Staatsbauämtern, dem Bund (Kasernen, Autobahn...) zusammen bzw. diese fordern die Abgabe der Rechnungen in diesen Formaten. Daher gibt es die Schnittstelle für eRechnung (ZugFerd) und Xrechnung auch schon länger für die Anwender des "Sage 50 Handwerk".
Vorteile der eRechnung (ZugFerd) und XRechnung
Vorteile eRechnung (ZugFERD V2):
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Vollständig digitalisierter Datenaustausch zwischen Großhandel und Handwerksbetrieb
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Hierdurch entfallen manuelle Aufgaben, womit sich die Durchlaufzeit in der Erfassung der Warenrechnungen verkürzt
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Automatische Archivierung der Rechnungsbelege möglich
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Für Menschen lesbare Rechnungen sind vorhanden und können somit auch manuell weiterverarbeitet werden, falls dies noch notwendig sein sollte, denn es bleibt eine PDF-Datei, aber mit eingebettetem XML-Code.
(diesen kann man sich z.b. im kostenfreien AcrobatReader über anklicken des Klamersymbols anzeigen lassen)
Vorteile XRechnung:
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Vollständig digitalisierter Datenaustausch zwischen Handwerksbetrieb und der beauftragenden Behörde ist möglich
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Automatische Archivierung der Rechnungsbelege ist möglich
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Die Leitweg-ID vereinfacht und beschleunigt die Bearbeitung der Belege auf Seiten des Empfängers und verkürzt die
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Portokosten entfallen
Hier finden Sie Tools zur Vorchau erstellter eRechnungen/XRechnungen
Dieser Eintrag baut auf den Erkenntnissen aus dem Eintrag #200782 (Einrichtung der e-Rechnungs-Funktion) der Wissens-Datenbank.
Meine eigenen Anmerkungen, Erfahrungen mit eRechnungen (ZugFerd V2.x) - ein Praxistest
Das Beispiel zeigt das Einbetten einer csv-Datei in eine Xrechnung.
In der Praxis werden Aufmaßzettel oder Baustellendokumente als pdf ergänzt.
Was ist, wenn ich keine eRechnungen erstellen will oder kann? Welche Übergangsreglungen gibt es?
Info dazu (Bundesfinanzministerium)
